Beteiligung in Gremien

Ausschuss der Regionen

Sitzung des Ausschusses der Regionen
Sitzung des Ausschusses der Regionen
© Landtag Brandenburg
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) vertritt die Interessen der europäischen Regionen bei der EU und besteht aus bis zu 350 Mitgliedern. Er ist bei der Entwicklung neuer Rechtsvorschriften anzuhören, wenn diese die Angelegenheiten der Regionen betreffen. Die Beschlüsse des AdR sind Empfehlungen und nicht bindend.

Die sachpolitische Arbeit erfolgt in sechs Fachkommissionen für:

  • Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX),
  • Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER),
  • Wirtschaftspolitik (ECON),
  • Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC),
  • Umwelt, Klimawandel und Energie (ENVE) und
  • Natürliche Ressourcen (NAT).

Deutschland stehen 24 Mandate zu: darunter je ein Mandat pro Bundesland und fünf weitere Mandate, die im Rotationsverfahren auf die Bundesländer verteilt werden. Soweit nach dieser Rotation zwei Mandate auf Brandenburg entfallen, wird in der Regel ein Mandat vom Landtag und ein Mandat von der Landesregierung wahrgenommen.

Brandenburg wird im Ausschuss der Regionen durch den Staatssekretär für Europa, Jobst-Hinrich Ubbelohde, vertreten. Stellvertretendes Mitglied ist die Vizepräsidentin des Landtages, Barbara Richstein.

Kongress der Gemeinden und Regionen Europas

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) ist ein beratendes Gremium des Europarats und besteht aus 324 Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und Regionen der 46 Mitgliedstaaten des Europarats. Ziel seiner Arbeit ist die Beteiligung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften an der Arbeit des Europarats. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas gliedert sich in eine regionale und eine kommunale Kammer.

Die sachpolitische Arbeit erfolgt in drei Fachausschüssen:

  • dem Governance-Ausschuss,
  • dem Ausschuss für aktuelle Angelegenheiten (Current Affairs)
  • sowie dem Monitoring-Ausschuss. Der Monitoring-Ausschuss überwacht, dass die Mitgliedstaaten die Charta der kommunalen Selbstverwaltung einhalten und führt regelmäßige (Regional-)Wahlbeobachtungen in den Mitgliedstaaten des Europarates durch.

Die deutsche Delegation besteht aus 18 ordentlichen Mitgliedern und 18 Stellvertretern, wobei pro (Regional- und Kommunal-)Kammer jeweils neun auf die Länderseite und neun auf die kommunale Ebene entfallen. Für jeden der drei Ausschüsse stehen der deutschen Länderseite zudem je drei Sitze als Mitglieder und je drei Sitze als stellvertretende Mitglieder zu - insgesamt also 18 Plätze.

Brandenburg wird im KGRE durch den Abgeordneten Heiner Klemp vertreten. Stellvertretendes Mitglied ist die Vizepräsidentin des Landtags Barbara Richstein.

Der Landtag Brandenburg war vom 3. bis 5. Juli 2023 Gastgeber einer auswärtigen Sitzung des Monitoring-Ausschusses. In diesem Rahmen richtete der Landtag auch ein Symposium zum Thema „Klimaschutz auf regionaler und lokaler Ebene als Beitrag zum Schutz der Menschenrechte“ mit internationalen Expertinnen und Experten in Potsdam aus. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke und der Monitoring-Ausschuss unterzeichneten feierlich die „Potsdamer Erklärung“. In dieser Erklärung verpflichten sich die europäischen Gemeinden und Regionen, Umweltschutz als gemeinsame Aufgabe aller politischen Ebenen zu sehen – ganz im Sinne der Menschenrechte.