Sonderausschuss Bürokratieabbau
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 3. Sitzung am 11. Dezember 2024 auf Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion gemäß § 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung den Sonderausschuss Bürokratieabbau eingesetzt.
Hintergrund bildet die Fülle an Vorschriften und Regelungen. Diese führt zu einem zunehmenden Verwaltungsaufwand bei Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen und Betrieben. Gleichzeitig werden auch Verwaltung und Justiz von der Vielzahl von Vorschriften und Regelungen überfordert. Durch eine Entschlackung des Verwaltungsaufwandes soll die Verwaltung in die Lage versetzt werden, einen effizienten und bürger- und unternehmensfreundlichen Service anbieten zu können.
Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, alle Themen, die im Zusammenhang mit dem Bürokratieabbau im Land Brandenburg stehen, konzentriert zu bearbeiten, um den Prozess des Bürokratieabbaus parlamentarisch zu begleiten und dessen Transparenz zu unterstützen. Er prüft vorrangig konkrete Vorschriften und Regelungen, die aus dem Bereich von betroffenen Interessengruppen aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Verwaltung oder von sonstigen Verbänden und Organisationen zur Überarbeitung bzw. Abschaffung vorgeschlagen werden. Er kann dabei auch Vorschläge erarbeiten, die über die Regelungskompetenz des Landes hinausgehen und das Land zu entsprechenden Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene auffordern.
Der Sonderausschuss besteht aus neun Mitgliedern. Eine Besonderheit des Sonderausschusses sind die regelmäßigen Tagungen sowohl im Landtag als auch in Einrichtungen und Örtlichkeiten, die unmittelbar mit den einzelnen Maßnahmen des Bürokratieabbaus befasst sind. Spätestens drei Monate vor Ende der 8. Wahlperiode wird der Sonderausschuss dem Landtag einen schriftlichen Endbericht vorlegen.“
Mitglieder und Sitzungstermine des Sonderausschusses Bürokratieabbau in der 8. Wahlperiode