Matthias Stefke
BVB / FREIE WÄHLER Gruppe
Landesliste BVB / FREIE WÄHLER Gruppe, Platz 3
Kommunikationstrainer;
15827 Blankenfelde-Mahlow;
geb. 1963 in Berlin, verheiratet, 2 Kinder;
evangelisch
Lebenslauf
- 1981 bis 1983 Fachhochschulreife für Wirtschaft und Verwaltung
- 1983 bis 1985 Ausbildung Kaufmann im Groß- und Außenhandel
Politische Laufbahn
- Seit 2003 Mitglied der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow
- Seit 2014 Mitglied im Kreistag Teltow-Fläming
- Seit 2000 Mitglied im Bürgerverein Berlin-Brandenburg e. V. (BVBB e. V.)
- Seit 2015 Mitglied im Kulturverein Blankenfelde e. V.
- Seit 2021 Mitglied im Menschenrechtszentrum Cottbus e.V.
- Seit 2021 Mitglied im Förderverein Junge Philharmonie Brandenburg
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Angestellter Kommunikationstrainer (Arbeitgeber: Capita Customer Services (Germany) GmbH, Berlin: Callcenter-Dienstleistungsunternehmen für insbesondere Produkte und Dienstleistungen, Unternehmensberatung, Akquise, Consulting, Marketing und Training)
Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.
Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften
- Untersuchungsausschuss 7/2
- Parlamentarische Kontrollkommission
- Ausschuss für Inneres und Kommunales
- Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung
- Unterausschuss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Thema „Finanzangelegenheiten der FBB GmbH“
- Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik