4. (öffentliche) Sitzung (Sondersitzung) des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

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  • Ausschüsse / Gremien, Liveübertragung
  • Zeitpunkt
    8. April 2025, 15:00 – 18:00 Uhr
  • Ort
    Landtag Brandenburg, Raum: 2.050 a/b
  • Ausschuss / Gremium
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Tagesordnung
Entwurf der Tagesordnung:

1. Einstellungsstopp für Lehrkräfte und Seiteneinsteiger im Land Brandenburg (auf Antrag der CDU-Fraktion sowie auf Antrag der AfD-Fraktion)

in Verbindung damit:

Geplante Heraufsetzung der Pflichtstundenzahl für alle Lehrämter (auf Antrag der AfD-Fraktion)

Bericht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

(15:00 Uhr bis 15:45 Uhr)

2. Angekündigte Streichung der mit dem Dritten Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der Kindertagesbetreuung beschlossenen Personalschlüsselverbesserung von 1:4,25 auf 1:4 (auf Antrag der AfD-Fraktion)

Bericht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

(15:45 Uhr bis 16:15 Uhr)

Beschreibung

Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag beim Sekretariat unter der E-Mail ausschussabjs@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr. 0331 966-1174 anzumelden.

Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang erforderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze zur Verfügung stehen.

Die Sitzung des Ausschusses wird live im Internet übertragen und aufgezeichnet. Die Sitzung kann per Livestream über die Website des Landtages http://www.landtag.brandenburg.de mitverfolgt werden. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist in der Regel am Folgetag auch in der Mediathek für einen Zeitraum von sechs Monaten über die Website des Landtages abrufbar.