Johannes Funke
SPD-Fraktion
gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 05 (Havelland I)
Diplom-Agraringenieur;
14467 Potsdam;
geb. 1969 in Potsdam, verheiratet, 2 Kinder;
evangelisch
Lebenslauf
- 1986 bis 1988 Ausbildung zum Schäfer (heute Tierwirt) im VEG Tierzucht Hertefeld/Havelland
- 1992 bis 1995 Abitur an der Abendschule Potsdam
- 1995 bis 2000 Studium der Agrarwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin; Diplom-Agraringenieur
- 2001 bis 2009 Referent der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der Agrarwirtschaft (ZMP)
- 2009 bis 2014 Referent beim Deutschen Bauernverband e. V.
- Seit 2015 Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Havelland e. V.
Politische Laufbahn
- Seit 2014 Mitglied der SPD, Ortsverein Ketzin/Havel
- Seit 2022 Mitglied des Vorstandes des SPD-Ortsvereins Ketzin/Havel
- Seit 2022 Mitglied des Vorstandes des SPD-Unterbezirks Havelland
- Seit 2005 Mitglied im Verband Deutscher Agrarjournalisten e. V.
- Seit 2012 Mitglied im Verein Friedensbrot e. V.
- Seit 2015 Mitglied der Lokalen Aktionsgruppe Havelland (Leader-LAG), Vorstandsmitglied
- Seit 2015 Mitglied des Landfrauenverbandes Havelland e.V., Vorstandsmitglied
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):
- Geschäftsführer Kreisbauernverband Havelland e. V.
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 2.301 € monatlich (Stand: 2023)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.