Gedenkveranstaltung anlässlich des Volksaufstandes am 17. Juni 1953
Mit einer gemeinsamen Gedenkveranstaltung haben der Landtag Brandenburg, die Landesregierung, die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur sowie der Generalstaatsanwaltschaft und die Stadt Brandenburg an der Havel an den Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 erinnert.
Die traditionelle zentrale Gedenkveranstaltung fand in diesem Jahr in Brandenburg an der Havel statt, wo am 17. Juni 1953 Bauarbeiter, Beschäftige des Schlepperwerks, Arbeiter des Stahlwerks und Beschäftigte der Thälmann-Werft ihre Arbeit niederlegten. Zentrale Örtlichkeit der Proteste war das damalige Kreisgericht, das von Demonstranten gestürmt wurde. Insgesamt gingen rund eine Million Menschen in ostdeutschen Städten und Gemeinden auf die Straße für bessere Lebensbedingungen, Demokratie und Freiheit.
Bei der Erinnerungsveranstaltung sagte Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke: „Wir dürfen niemals vergessen, was Diktatur und staatliche Willkür bedeuten für die Freiheit, für das Leben des einzelnen und der Gesellschaft. Hier haben im Juni 1953 mutige Bürger die Befreiung von willkürlich Inhaftierten gefordert, sie haben ihr Recht gefordert und das ihrer Mitmenschen. Heute ist dieser Ort eine Institution des Rechtsstaates, der Gerechtigkeit verpflichtet. Wir leben in einer freien Gesellschaft. Wie sehr hatten sich die Protestierenden, die in den Junitagen 1953 hier standen, nach dieser Freiheit gesehnt.“
Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke sagte anlässlich des Gedenkens: „Wir würdigen heute den Mut jener Menschen, die gegen das Unrecht und die staatliche Willkür aufbegehrten. Sie riskierten verhaftet und verurteilt zu werden oder gar ihr Leben zu verlieren. Dieser Mut ist bis heute beispielhaft. Er ist ein Symbol für den unbedingten Willen der Menschen nach Freiheit und gegen Unterdrückung. Ich bin froh, dass der 17. Juni 1953 in den vergangenen Jahren immer stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt ist. Er erinnert an eine wichtige Wegmarke unserer Geschichte auf dem Weg zu Demokratie und Freiheit.“
Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Dr. Andreas Behm, sagte: „Es erfüllt mich mit Genugtuung, dass das ehemalige Kreisgericht einschließlich des angrenzenden Untersuchungsgefängnisses, aus dem während des Volksaufstands Gefangene befreit wurden, seit längerer Zeit die Heimat der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg ist und damit ein Symbol für unseren starken Rechtsstaat darstellt. Denn daraus folgt die Mahnung an die Strafverfolgungsbehörden des Landes, allen extremistischen Bestrebungen in der Gegenwart und der Zukunft mit Konsequenz und Nachdruck zu begegnen. Und so bin ich stolz darauf, in diesem Gebäude arbeiten zu dürfen.“
Die Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke sagte: „Die Aufständischen vom 17. Juni 1953 haben einen hohen Preis für ihren Mut und ihren Einsatz für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zahlen müssen. Heute gilt es, diese Werte, die erst mit der Friedlichen Revolution von 1989 errungen werden konnten, zu bewahren und zu stärken und antidemokratischen Tendenzen beherzt entgegenzutreten.“
Im Rahmen der Gedenkveranstaltung führten Schülerinnen und Schüler aus Brandenburg an der Havel eine szenische Lesung mit historischen Zeitdokumenten vor und vermittelten somit einen Einblick in die Ereignisse des Volksaufstandes in der Stadt Brandenburg.
Hintergrund: Am 17. Juni 1953 gab es in mehr als 700 Orten in der DDR Demonstrationen für bessere Lebensbedingungen, Demokratie und Freiheit. Sowjetisches Militär und DDR-Volkspolizei schlugen den Aufstand blutig nieder. Mehr als 50 Menschen starben; etwa 15.000 Frauen und Männer wurden inhaftiert.
Aktuelle Meldung vom 17.06.2024: Brandenburg erinnert an Volksaufstand vor 71 Jahren