Parlamentarische Kontrollkommission

In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterliegt die Landesregierung nach § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK), die aus maximal neun Abgeordneten besteht. Dabei muss die Opposition angemessen vertreten sein.

Die Landesregierung ist verpflichtet, die PKK umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung und auf Verlangen der Kommission auch über Einzelfälle zu unterrichten. Die PKK kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Akten- und Dateneinsichten, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen und auch Bedienstete zum Sachverhalt befragen.

Darüber hinaus muss die Landesregierung die PKK informieren, wenn sie ihr Einverständnis gegeben hat, dass Verfassungsschutzbehörden anderer Bundesländer oder das Bundesamt für den Verfassungsschutz im Land Brandenburg tätig werden.

Eingaben einzelner Bürger über ein sie betreffendes Verhalten der Verfassungsschutzbehörde sind nach Zustimmung des Petenten der PKK zur Kenntnis zu geben.

Die PKK unterrichtet den Landtag jährlich über die Tätigkeit.

Vorsitzender
Uwe Adler
SPD-Fraktion zur Biografie


Stellvertretende Vorsitzende
Marlen Block
zur Biografie


Ordentliche Mitglieder
SPD-Fraktion
AfD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion Die Linke
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
BVB / FREIE WÄHLER Gruppe