Felix Teichner
AfD-Fraktion
gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 11 (Uckermark I)
Industriemechaniker;
17291 Prenzlau/OT Güstow;
geb. 1991 in Prenzlau, 3 Kinder
Lebenslauf
- 1997 bis 2003 Grundschule Dedelow
- 2003 bis 2010 Christa-und-Peter-Scherpf Gymnasium Prenzlau; Abschluss Abitur
- August 2010 bis Februar 2011 Bauhelfer bei SBS UG in Prenzlau
- März 2011 bis April 2011 Monteur im Maschinenbau bei AgilTec Personaldienste GmbH & Co. KG in Hermsdorf
- April 2011 bis Dezember 2011 Monteur im Bereich Maschinenbau und Instandhaltung bei SBS UG in Prenzlau
- 2012 bis 2013 Fernstudium Betriebswirtschaftslehre an der Privaten Fachhochschule Göttingen
- Januar 2012 bis Juni 2012 Industriemechaniker im Bereich Instandhaltung von Industriemaschinen bei Hartmann + Hartmann GmbH & Co. KG Hannover
- Juli 2012 bis Februar 2014 Industriemechaniker im Bereich Instandhaltung von Industriemaschinen bei der DWS GmbH & Co. KG in Lehrte
- Februar 2014 bis August 2016 Hochschulstudium Allg. Maschinenbau
- September 2016 bis Juni 2018 Duales Studium bei der DWS GmbH & Co. KG in Lehrte; Industriemechaniker Metall IHK
- Juni 2018 bis Januar 2019 Land- und Viehwirt im Landwirtschaftsbetrieb Torsten Affeldt in Prenzlau
- Februar 2019 bis September 2019 man@work Personaldienstleistungen GmbH in Berlin, Industriemechaniker im Bereich Instandhaltung von Industriemaschinen in Schwedt/Oder
Politische Laufbahn
- Seit Mai 2016 Mitglied der AfD
- Seit Mai 2019 Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Uckermark
- September 2016 bis September 2018 Mitglied im Rat der Stadt Ronnenberg (Niedersachsen)
- Januar 2017 bis Juni 2018 Fraktionsvorsitzender der AfD in Ronnenberg
- Seit Mai 2019 Mitglied und Ortsvorsteher des Ortsbeirates Güstow
- Seit Mai 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau
- Seit Juni 2019 Fraktionsvorsitzender der AfD in der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau
- Seit Juni 2024 Mitglied im Kreistag Uckermark
- Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Güstow
- Seit 2019 Vorsitzender des Kultur- und Sportvereins Güstow e.V.
- Seit 2020 Vorsitzender des Naturschutz Uckermark e.V.
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Angestellter Industriemechaniker / Metall (Arbeitgeber: man@work Personaldienstleistungen GmbH mit Standort in Berlin und Einsatzort in Schwedt)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Prenzlau GmbH (ehrenamtlich)
Regelmäßige Einkünfte hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):
- Beteiligung an der E 115 Güstow ASET Verwaltungs GmbH mit Sitz in Prenzlau, OT Güstow: Gesellschafteranteil von 5 %
Ohne Einkünfte hieraus (Stand: 2023)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.