Sonderausschuss Bürokratieabbau

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 3. Sitzung am 11. Dezember 2024 auf Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion gemäß § 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung den Sonderausschuss Bürokratieabbau eingesetzt.

Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, alle Themen, die im Zusammenhang mit dem Bürokratieabbau im Land Brandenburg stehen, konzentriert zu bearbeiten, um den Prozess des Bürokratieabbaus parlamentarisch zu begleiten und dessen Transparenz zu unterstützen. Er prüft vorrangig konkrete Vorschriften und Regelungen, die aus dem Bereich von betroffenen Interessengruppen aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Verwaltung oder von sonstigen Verbänden und Organisationen zur Überarbeitung bzw. Abschaffung vorgeschlagen werden. Er kann dabei auch Vorschläge erarbeiten, die über die Regelungskompetenz des Landes hinausgehen und das Land zu entsprechenden Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene auffordern.



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