Ausschuss für Gesundheit und Soziales
In seinem Geschäftsbereich unterstützt der Ausschuss für Gesundheit und Soziales das Plenum bei der Überprüfung der vorliegenden Anträge und Gesetzentwürfe und der Erarbeitung von sachgerechten Beschlüssen im breit gefächerten Spektrum der Gesundheits- und Sozialpolitik. Der Ausschuss leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur politischen Gestaltung und Gesetzgebung in diesen Bereichen.
Neben der gesetzgeberischen Tätigkeit greift der Ausschuss aufgrund überwiesener Anträge oder in Selbstbefassung einzelne Themen seiner Fachgebiete auf, die für Brandenburg von besonderer Wichtigkeit sind. Wesentliche Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen dabei in den Themenfeldern Gesundheitspolitik und Sozialpolitik und betreffenden Fragestellungen. Zur Vorbereitung der Entscheidungen führt der Ausschuss auch eine Vielzahl von Anhörungen und Fachgesprächen mit Sachverständigen sowie Expertinnen und Experten durch.