Ausschuss für Haushaltskontrolle

Nach Artikel 106 der Landesverfassung hat das für Finanzen zuständige Mitglied der Landesregierung über die Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben, das Vermögen und die Schulden des Landes im folgenden Haushaltsjahr zur Entlastung der Landesregierung dem Landtag Rechnung zu legen. Der Landesrechnungshof prüft die Haushaltsrechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung und übergibt die Ergebnisse der Prüfung dem Landtag und der Landesregierung in einem jährlichen Bericht. Dieser Jahresbericht ist Grundlage für die Arbeit des Ausschusses für Haushaltskontrolle. Die Landesregierung nimmt hierzu vor dem Ausschuss Stellung.

Auf Empfehlung des Ausschusses beschließt der Landtag aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichtes über das Ergebnis der Prüfung des Landesrechnungshofes über die Entlastung der Landesregierung. Er stellt hierbei die wesentlichen Sachverhalte fest und beschließt einzuleitende Maßnahmen. Die Landesregierung hat innerhalb bestimmter Frist über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten. Neben der die Landesregierung betreffenden Entlastung unterbreitet der Ausschuss dem Landtag auch die entsprechenden Empfehlungen für die Entlastungen der Präsidentin des Landtages, des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts sowie des Landesrechnungshofes.



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